Ihre Spende
bewegt Ostholstein

Jede Unterstützung hilft Ostholstein

Wir freuen uns über Ihre Unterstützung. Insbesondere in Zeiten geringer Kapitalerträge, helfen Spenden dabei, die vielfältigen Stiftungszwecke in Ostholstein zu erfüllen. Alle Spenden werden in voller Höhe zeitnah für die operative Arbeit der Bürger-Stiftung Ostholstein verwandt. Sie können uns Ihre Spende ohne Zweckbindung anvertrauen – dann setzen wir sie dort ein, wo sie am nötigsten gebraucht wird. Oder Sie spenden zweckgebunden an konkrete Projekte, regionale Stiftungen oder Stiftungsfonds.

Wir freuen uns über jede Spende - egal ob Einzelspende oder Dauerspende. Unterstützen Sie unsere Stiftungsarbeit. Über das Nachrichtenfeld (am Ende des Spendenvorgangs) können Sie uns weitere Hinweise bzw. Verwendungszwecke übermitteln.

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Das Einmaleins des Spendens

Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können uns mit einer Einzelspende oder einer Dauerspende in regelmäßigen Abständen bedenken. Ob Ihre Spende einem speziellen Stiftungsfonds oder Stiftungsprojekt zugute kommen soll, können Sie bei Ihrer Überweisung einfach im Verwendungszweck vermerken oder bei Ihrer Onlinespende im Spendenformular auswählen.

Unser Spendenkonto

Name: Bürger-Stiftung Ostholstein

Kreditinstitut: Sparkasse Holstein

IBAN: DE45 2135 2240 0134 9583 54

BIC: NOLADE21HOL

Verwendungszweck: Freie Spende oder konkreter Unterstützungswunsch

 

Steuerliche Vergünstigungen

Zuwendungen an die Bürger-Stiftung Ostholstein oder ihre Stiftungsfonds  können steuerlich als Sonderausgaben wie folgt geltend gemacht werden:

  • Spenden und Zustiftungen in den Vermögensstock der Bürger-Stiftung Ostholstein können in Höhe von bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte zugewendet und als Sonderausgabe angesetzt werden.
  • Abziehbare Zuwendungen können zeitlich unbegrenzt im Rahmen der Höchstbeträge vorgetragen werden (§10 b Abs. 1 S. 9 EStG).
  • Bei Zustiftung in den Kapitalstock der Bürger-Stiftung Ostholstein oder Gründung einer eigenen Stiftung unter unserem Dach kann ein Betrag bis zu einer Million Euro (Ehepaare bis zu zwei Millionen Euro) geltend gemacht werden, der über einen Zeitraum von zehn Jahren verteilt werden kann (§ 10 b Abs. 1a EStG).
  • Für Unternehmen gelten Sonderregelungen.

Spenden steuerlich geltend machen

Bis 300 Euro können Sie über den Kontoauszug Ihre Spende beim Finanzamt steuerlich geltend machen. Über höhere Spenden bzw. bei Wunsch auch bei niedrigeren Beträgen erhalten Sie selbstverständlich eine Zuwendungsbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt. Bitte teilen Sie uns hierfür Ihre Adresse mit.

E-Mail: info@buerger-stiftung-ostholstein.de

 

 

Kontakt

Haben Sie Fragen zum Thema Spenden als Privatperson oder Unternehmen? Wir sind gerne für Sie da und beraten Sie kompetent.

R51 0798

Susanne Dox

Telefon: +49 (0) 4537 70 700 0

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Jörg Schepers

Telefon: +49 (0) 4537 70 700 13

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Christina Pophal

Telefon +49 (0) 4537 70 700 15