Eine eigene
Stiftung gründen

Wenn Sie unter dem Dach der Bürger-Stiftung Ostholstein eine eigene Stiftung gründen möchten, gibt es vielfältige Optionen. Wir bieten Ihnen drei Wege an, sich als Stifter oder Stifterin zu engagieren: Die Gründung eines Stiftungsfonds, die Gründung einer Treuhandstiftung, sowie die Zustiftung. Alle "Formate" haben Vorteile – gemeinsam mit Ihnen finden wir heraus, wie Ihr Stiftungswunsch am besten erfüllt werden kann. Sie können sich anschließend voll auf die inhaltliche Ausgestaltung Ihres Engagements konzentrieren – denn den administrativen und operativen Part übernehmen wir für Sie!

Das Einmaleins des Stiftens

Wir bieten Ihnen drei Wege an, sich als Stifter oder Stifterin unter dem Dach der Bürger-Stiftung Ostholstein zu engagieren: Die Gründung eines Stiftungsfonds, die Gründung einer Treuhandstiftung, sowie die Zustiftung.

 

Der Stiftungsfonds

Rechtlich gesehen ist der Stiftungsfonds mit einem Sonderkonto zu vergleichen, das Sie bei der Bürger-Stiftung Ostholstein einrichten. Ihr Stiftungskapital geht damit in das Grundstockvermögen unserer Stiftung ein und dient ausschließlich und unmittelbar der Förderung steuerbegünstigter Zwecke gemäß unserer Stiftungssatzung. Wir halten Ihre Stiftung nachvollziehbar und fortdauernd buchungsmäßig erkennbar fest. Neben Privatpersonen können auch Gemeinden, Schulen oder Vereine einen Stiftungsfonds gründen.

 

Die Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung wird durch einen Vertrag zwischen einem Stifter oder einer Stifterin und einem Treuhänder oder einer Treuhänderin errichtet. Das bedeutet, Sie übertragen der Bürger-Stiftung Ostholstein als Treuhänderin Ihr Stiftungsvermögen unter bestimmten Auflagen: So muss die Bürger-Stiftung Ostholstein das Stiftungskapital getrennt von ihrem eigenen Vermögen verwalten und die Erhaltung des Vermögens anstreben. Die Erträge aus dem Vermögen darf die Bürger-Stiftung Ostholstein nur für die in der Stiftungssatzung festgelegten Zwecke verwenden.

 

Die Zustiftung

Eine Zustiftung ist eine finanzielle Zuwendung an eine Stiftung oder einen Stiftungsfonds. Sie ist keine Spende, da sie nicht zeitnah verwendet wird, sondern in das Stiftungskapital einfließt. Zustiftungen unterstützen die nachhaltige Arbeit einer bestehenden Stiftung. Wir beraten Sie gerne, um gemeinsam mit Ihnen eine bestehende Stiftung auszuwählen, deren Stiftungszecke Sie mit Ihrer Zustiftung nachhaltig unterstützen möchten.

Unsere Kompetenzen

Hilfe bei der Namensgebung

Unterstützung bei der Definition des Stiftungszweckes

Umsetzung der Ausschüttung der Förderbeträge in Ihrem Sinn und über Ihren Tod hinaus

Management des Stiftungsvermögens

Umsetzung der Stiftungsverwaltung

Kontakt

Sie möchten eine eigene Stiftung gründen und haben Fragen? Unsere Stiftungsreferenten freuen sich auf Ihre Kontaktaufnahme und sind gerne für Sie da!

R51 0798

Susanne Dox

+49 (0) 4537 70 700 15

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Jörg Schepers

Telefon: +49 (0) 4537 70 700 13